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Restschuldbefreiungstourismus / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Restschuldbefreiungstourismus / Titelei/Inhaltsverzeichnis
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Titelei/Inhaltsverzeichnis
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1–4
A. Einführung
1–4
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I. Problemstellung
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II. Gang der Darstellung
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5–58
B. Die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des „Restschuldbefreiungstourismus“
5–58
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I. Der Begriff des „Restschuldbefreiungstourismus“
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1. Die Entstehung des Begriffs
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2. Insolvenzrechtliches forum shopping als Oberbegriff
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a. Missbilligung des forum shopping in der EuInsVO
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b. Forum shopping durch juristische Personen
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c. Insolvency Planning
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d. Die „Firmenbestattung“ als extreme Ausprägung der geplanten Insolvenz
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3. Der aktuelle Begriff des „Restschuldbefreiungstourismus“
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II. Fallkonstellationen des Restschuldbefreiungstourismus
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1. Notwendige Differenzierung der Fallkonstellationen
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2. Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes auf Dauer
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3. Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes für die Dauer des Insolvenzverfahrens
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4. Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts und Rückkehr nach dem Eröffnungsantrag
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5. Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes erst nach Antragstellung
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6. Die vorgetäuschte Verlagerung des Lebensmittelpunktes
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7. Die vorgetäuschte Nichtverlagerung des Lebensmittelpunkts
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8. Begleiterscheinungen einer (vorgetäuschten) Verlagerung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen
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III. Gründe für den Restschuldbefreiungstourismus – ein Überblick überwirtschaftliche, rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen
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1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen – die Überschuldungssituation
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2. Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schuldnertourismus
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a. Freizügigkeit in Europa
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b. Einfacher Wechsel des anzuwendenden Insolvenzrechts
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c. Vereinfachte Anerkennung des Insolvenzverfahrens nebst Restschuldbefreiung
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3. Vorteile ausländischer Insolvenzverfahren aus Sicht des Schuldners
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a. Möglichkeit der (rascheren und umfassenderen) Restschuldbefreiung
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b. Zugang zum Gericht, Verfahrenssprache und -kosten
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c. Günstigerer Umfang des vom Insolvenzbeschlag freien Vermögens
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d. Günstigere Anfechtungssituation bei Vermögensverschiebungen
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e. Geringere „Makelwirkung“ des Verfahrens
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f. Vermeidung von Schwierigkeiten mit dem Berufsrecht
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g. Keine Beschränkung wegen strafrechtlicher Verurteilungen
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4. Überblick über die Restschuldbefreiung in verschiedenen Rechtsordnungen
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a. Das Rechtsgefälle im Vergleich der nationalen Rechtsordnungen
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b. Grundlagen des deutschen Restschuldbefreiungsverfahrens
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aa. Überblick über die Rechtslage für bis zum 30.06.2014 beantragte Insolvenzverfahren
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(1) Rechtslage bis zum Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999
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(2) Rechtslage nach Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999
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b. Überblick über die Änderungen durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte v. 15.07.2013 für ab dem 01.07.2014 beantragte Insolvenzverfahr...
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cc. Insolvenzplanverfahren als Alternative zur Restschuldbefreiung
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c. Überblick über die Restschuldbefreiung nach französischem Recht
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aa. Restschuldbefreiung nach dem Code de Consommation
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bb. Faillite civile nach dem Code de commerce
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(1) Anwendungsvoraussetzungen
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(2) Möglichkeiten zur Massemehrung
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(3) Erteilung der Restschuldbefreiung
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(4) Wiederherstellung der Möglichkeit einer Einzelrechtsverfolgung
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d. Überblick über die Restschuldbefreiung nach dem Insolvency Act 1986
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aa. Entschuldung auf Grundlage des IA 1986
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bb. Eröffnungsvoraussetzungen des Bankruptcy-Verfahrens
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cc. Möglichkeiten zur Massemehrung
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(1) Beispiel: Einziehung des Schuldnervermögens und Pflichten des Schuldners
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(2) Beispiel Income Payments Order
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(3) Insolvenzanfechtung
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dd. Erteilung der discharge
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ee. Annulment gem. s. 282 IA 1986
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59–152
C. Der Restschuldbefreiungstourismus im Anwendungsbereich der EuInsVO
59–152
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I. Die Entstehung und Grundstruktur der EuInsVO
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1. Überblick über die Entstehungsgeschichte der EuInsVO
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2. Die Grundstruktur der EuInsVO
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a. Grundlagen
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b. Autonome Auslegung der EuInsVO
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c. Die zentrale Bedeutung des COMI
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aa. Begriff des COMI
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bb. Anwendbarkeit der EuInsVO
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cc. Bestimmung der internationalen Zuständigkeit
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dd. Bestimmung der lex fori concursus
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d. Sachlicher, persönlicher und räumlicher Anwendungsbereich
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e. Haupt- und Sekundärverfahren
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f. Regelung des Kollisionsrechts und Vertrauensschutz
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g. Anerkennung von Entscheidungen
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h. Der ordre public als Ausnahmetatbestand
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II. Das COMI gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO
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1. Die Entstehungsgeschichte des Begriffs
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2. Der Tatbestand des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO
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a. Die Ausgangslage: de lege lata keine Legaldefinition
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b. Hauptsächliche Interessen
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c. Gewöhnlich
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d. Verwaltung
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e. Für Dritte feststellbar
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3. Die konkrete Anwendung des Art. 3 Abs. 1 S. 1 EuInsVO
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a. Typisierende Fallkonstellationen
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aa. Selbstständige
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bb. Verbraucher
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cc. Ehemals Selbstständige
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dd. Mischung abhängiger und selbstständiger Beschäftigung
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b. Feststellung des COMI
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aa. Prüfung und Ermittlung von Amts wegen
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bb. Beweislast
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cc. Denkbare Anknüpfungskriterien zur Bestimmung des COMI
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(1) Wohnung
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(2) Arbeitsort
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(3) Sprache
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(4) Öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse
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(5) Belegenheit von Vermögen
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(6) Sitz der Gläubiger
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(7) Verstrichene Aufenthaltsdauer
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(8) Rechtsberatung und Zusatzleistungen
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dd. Grundsatz: Entscheidung im Einzelfall
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III. Die Verlagerung des COMI
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1. Der Grundsatz: Verlagerungen sind zulässig
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2. Abgrenzung einer tatsächlichen von einer simulierten Verlagerung des COMI
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a. Notwendigkeit der Abgrenzung einer tatsächlichen von einer simulierten Verlagerung
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b. Feststellung einer Simulation
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3. Zeitpunkt der Bestimmung des COMI bei Verlagerungen
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a. Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeiten
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b. Zeitpunkt der Insolvenzreife des Schuldners
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c. Wirksamwerden der Eröffnungsentscheidung
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d. Période suspecte
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e. Stellung des Insolvenzantrags
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f. Wirkung des Insolvenzantrags: perpetuatio fori
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g. Herbeiführung von Erledigungserklärungen als untaugliche Umgehungsstrategie
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4. Verlagerung vor Antragstellung
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5. Verlagerung nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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6. Verlagerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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7. Verlagerung des COMI durch Aufgabe oder Annahme einer abhängigen Beschäftigung
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IV. Der Umgang mit tatsächlichen Verlagerungen im Vorfeld der Insolvenz
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1. Der Rechtsmissbrauchsvorwurf und das „Unbehagen“ in Fällen des forum shopping
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2. Keine Verlagerung praktischer Feststellungsprobleme und Zweifel auf die normative Ebene
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3. Bewertung tatsächlicher Verlegungen vor Antragstellung
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a. Kein ausdrücklicher Vorbehalt für Fälle des Rechtsmissbrauchs in der EuInsVO
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aa. Der Widerspruch zwischen dem Willen des Verordnungsgebers und die Regelung einesveränderlichen COMI
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bb. Die europäischen Grundfreiheiten und der gemeinsame Binnenmarkt
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b. Keine klaren Kriterien für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs
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aa. Objektive und objektivierte Kriterien
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(1) Gefahr der Beeinträchtigung des Binnenmarktes
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(2) Unterschiede in den verschiedenen Rechtsordnungen und Gefahr der Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen wegen fehlender Massemaximierung
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(a) Gläubigergleichbehandlung und Massemaximierung als wesentliche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen
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(b) Möglichkeiten zur Massemehrung und zur Kompensation von Nachteilen der lex fori concursus
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(aa) Einleitung
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(bb) Beispiel: Insolvenzanfechtung
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(cc) Beispiel: Massemehrung durch Geltendmachung von Ansprüchen des Schuldners
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(dd) Beispiel: Zahlungsverpflichtungen des Schuldners aufgrund einer Anordnung des Insolvenzgerichts
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(c) Weitere Möglichkeiten zur Kompensation von Nachteilen durch die lex fori concursus
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(d) Zwischenfazit: Möglichkeiten der lex fori concursus als hinreichende Kompensationetwaiger tatsächlicher Gläubigerbenachteiligung durch rasche Restschuldbefreiung
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(3) Zeitpunkt der Verlagerung und Dauer der Beibehaltung des COMI
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(4) Beeinflussung des Verfahrens durch Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
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bb. Motive und subjektive Zielsetzungen durch den Schuldner
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(1) Beachtlichkeit eines „Rückkehrwillens“?
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(2) Rechtsmissbrauch, wenn die Erlangung der Restschuldbefreiung einziger oder jedenfalls dominierender Zweck war?
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cc. Beeinträchtigung der Rechtssicherheit durch unklare Kriterien
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4. Fazit: Kein Rechtsmissbrauch bei tatsächlicher Verlegung des COMI zur Erlangung der Restschuldbefreiung
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153–216
D. Die Umsetzung der insolvenzrechtlichen Entscheidungenin anderen Mitgliedstaaten
153–216
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I. Anerkennung der Eröffnungsentscheidung
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1. Zentrale Bedeutung der grenzüberschreitenden Anerkennung
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2. Wirksamkeit der Eröffnungsentscheidung
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3. Entscheidung durch „ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht“?
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4. Anerkennung einer Entscheidung auch schon bei vorläufigen Verfahren?
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a. Der Grundsatz: Vorläufige Entscheidungen sind bereits Eröffnungsentscheidungeni. S. d. Art. 16 EuInsVO
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b. Exemplarisch: Anforderungen an die Kompetenzen eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach der InsO
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II. Anerkennung der Entscheidung über die Restschuldbefreiung
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III. Kollisionen und Kompetenzkonflikte bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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1. Das Konfliktpotenzial
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2. Der positive Kompetenzkonflikt
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a. Ursache für den positiven Kompetenzkonflikt
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b. Lösung des positiven Kompetenzkonflikts über das Prioritätsprinzip
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c. (Schein-)Problem: Rückwirkung nach nationalem Recht?
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d. Beendigung des positiven Kompetenzkonflikts
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3. Der negative Kompetenzkonflikt
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a. Das Problem
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b. Lösungsmöglichkeiten
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aa. Internationale Verweisung
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bb. Rechtsmittelverfahren
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c. Beendigung des negativen Kompetenzkonflikts
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4. Verhinderung von Kompetenzkonflikten durch Kommunikation und Kooperation
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IV. Der Vorbehalt des ordre public gem. Art. 26 EuInsVO
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1. Voraussetzungen des Art. 26 EuInsVO
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2. Die Anwendung des Art. 26 EuInsVO
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a. Restriktive Anwendung und Prüfung von Amts wegen
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aa. Die restriktive Anwendung des Art. 26 EuInsVO
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bb. Die Prüfung des Art. 26 EuInsVO von Amts wegen
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b. Anwendungsfälle des Art. 26 EuInsVO
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aa. Fehlerhafte Inanspruchnahme der internationalen Zuständigkeit
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bb. Stellung eines Eigenantrags und vorherige Verlagerung des COMI
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cc. Forum shopping und Rechtsmissbrauch
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dd. Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften
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(1) Grundsätzliches
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(2) Keine ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs
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(a) Grundsätzliche Bedeutung rechtlichen Gehörs
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(b) Gewährung rechtlichen Gehörs für den Schuldner
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(c) Gewährung des rechtlichen Gehörs für Gläubiger
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(d) Gewährung rechtlichen Gehörs für weitere Verfahrensbeteiligte
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(3) Keine eigene Prüfung des COMI
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(4) Fehlende Begründung der Entscheidung
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(5) Verstoß gegen das Prioritätsprinzip
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(6) Fehlende Rechtsbehelfsmöglichkeiten
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ee. Verfahrensfristen und Mitwirkungsrechte
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ff. Fehlende Insolvenzfähigkeit des Schuldners
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gg. Fehlende Unabhängigkeit des Verwalters
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hh. Erteilung der Restschuldbefreiung und sonstige materielle Beschränkungen derGläubiger
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ii. Bewusste Täuschung über zuständigkeitsbegründende Tatsachen oder im laufenden Verfahren
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jj. Sonstige rechtswidrige Herbeiführung der Entscheidungen
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c. Ergebnisse zu den Fallgruppen
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3. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den ordre public
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a. Anerkennungsverweigerung, soweit ein Verstoß vorliegt
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b. Bedeutung für ein anzuerkennendes Hauptverfahren
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c. Bedeutung für die Entscheidung über die Restschuldbefreiung
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V. Die praktische Umsetzung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Restschuldbefreiung in Deutschland
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1. Nicht titulierte Forderung eines Gläubigers
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2. Bereits titulierte Forderung eines Gläubigers
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a. Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO
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b. Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO
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217–246
E. Möglichkeiten zur Zurückdrängung des„Restschuldbefreiungstourismus“ im Anwendungsbereichder EuInsVO de lege lata
217–246
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I. Die Ausgangssituation: Die Restschuldbefreiung ist nach der lex fori concursus wirksam erteilt
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II. Keine umfassend befriedigende Lösung durch Nichtanerkennung in den Mitgliedstaaten
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III. Gestaltungsmöglichkeiten des Gläubigers vor einer Verlagerung des COMI
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1. Präventive Gestaltungsmöglichkeiten
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a. Vertragliche Festlegung des COMI
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b. Vertragliche Vereinbarung, das COMI beizubehalten
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c. Vertragliche Mitteilungspflicht
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d. Forderungssicherung
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e. Nutzung bereits vorhandener und Erstreitung neuer Titel
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f. Frühzeitige Antragstellung
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2. Gestaltungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Gläubigers nach einer Verlagerung des COMI
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a. Teilnahme am Insolvenzverfahren
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b. Rechtsmittel gegen die Eröffnungsentscheidung
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c. Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
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d. Rechtsmittel gegen die Entscheidung über die Restschuldbefreiung
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e. Wiederaufnahme des Verfahrens
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f. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
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g. Geltendmachung von Ansprüchen, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind
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h. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
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aa. Anspruch auf Schadenersatz aus § 826 BGB
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(1) Voraussetzungen
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(a) Objektive Unrichtigkeit der Erteilung der Restschuldbefreiung
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(b) Umstände, die die Sittenwidrigkeit begründen
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(c) Kenntnis des Schuldners und Vorsatz
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(2) Rechtsfolge: Schadenersatz
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(a) Höhe des vom Schuldners zu ersetzenden Schadens
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(b) Mitverschulden gem. § 254 BGB
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(3) Durchsetzung des Anspruchs
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(a) Verteidigungsmittel im Verfahren nach § 767 ZPO
Details
(b) Leistungs- und Feststellungsklage
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bb. Anspruch auf Schadenersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Schutzgesetzen
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cc. Ansprüche auf Schadenersatz nach anderen Rechtsordnungen
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dd. Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Fällen
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(1) Internationale Zuständigkeit zur Erhebung der Klage
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(2) Anwendbares Deliktsrecht
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i. Inanspruchnahme weiterer Verfahrensbeteiligter
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3. Möglichkeiten der Insolvenzgerichte und Verwalter
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a. Genaue Prüfung der internationalen Zuständigkeit
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b. Schnelle (vorläufige) Verfahrenseröffnung zur Nutzung des Prioritätsprinzips oder genaue Prüfung der Zuständigkeit?
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c. Kommunikation unter Verfahrensbeteiligten
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d. Ausschöpfung der Möglichkeiten der lex fori concursus zur Massemehrung, Verzögerung,Versagung oder nachträglichen Beseitigung der Restschuldbefreiung
Details
247–290
F. Möglichkeiten zur Zurückdrängung des„Restschuldbefreiungstourismus“ im Anwendungsbereich der EuInsVO
247–290
Details
I. Reform der EuInsVO
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1. Reformbestrebungen zur Änderung der EuInsVO
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2. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der EuInsVO – vom 12.12.2012 –COM(2012) 744 final – 2012/0360 (COD)
Details
3. Die Reform der EuInsVO in der Fassung vom 20.05.2015
Details
a. Die Reform der für die Fragen des Restschuldbefreiungstourismus zentralen Normen und Bewertung der einzelnen Regelungen
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aa. Forum shopping im Fokus der EuInsVO n. F.
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(1) Erweiterung der von der EuInsVO n. F. erfassten Verfahrensarten
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(2) Beibehaltung und Definition des COMI in Art. 3 EuInsVO n. F.
Details
(3) Regelung einer période suspecte in Form einer widerlegbaren Vermutung
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(4) Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Amts wegen und Begründung der Entscheidung
Details
(5) Kontrolle der Eröffnungsentscheidung durch Rechtsbehelf
Details
(6) Missbrauchsvorbehalt der EuInsVO
Details
(a) Der Missbrauchsvorbehalt in den Erwägungsgründen
Details
(b) Anhörung der Gläubiger in Zweifelsfällen
Details
(c) Der gewöhnliche Aufenthalt und die Belegenheit von Vermögen
Details
(d) Der „Hauptgrund für einen Umzug“ als subjektives Merkmal
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(e) Die „wesentliche Beeinträchtigung“ der Interessen der Gläubiger
Details
(f) Beschränkung des „Missbrauchsvorbehalts“ auf Verbraucher
Details
(g) Fehlende zeitliche Beschränkung der „Missbrauchskontrolle“
Details
(h) Fazit
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bb. Verfahrensrechtliche Verbesserungen
Details
(1) Publizität des Verfahrens
Details
(2) Eröffnung und Anerkennung des Verfahrens
Details
(3) Regelungen zur Kooperation und Koordination des Verfahrens
Details
(4) Erleichterte Teilnahme von Gläubigern am Insolvenzverfahren
Details
b. Bewertung der Reform als Ganzes
Details
4. Umsetzung der Reform der EuInsVO in nationales Recht
Details
II. Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte
Details
1. Primärziel einer Harmonisierung: Verringerung der rechtlichen Anreize für forumshopping durch im Wesentlichen gleiche Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Insolvenzverfahren
Details
2. Die Richtung der Harmonisierung: race to the bottom oder race to the top?
Details
3. Beispiele für bisherige Änderungen der Rechtslage und der Rechtsanwendungspraxis in anderen Rechtsordnungen
Details
a. Deutschland
Details
aa. Bewertung der Neuregelungen im Hinblick auf ihre Anwendung auf Insolvenzverfahren nach deutschem Recht
Details
(1) Praktische Probleme bei der Erlangung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
Details
(2) Rechtspolitische Bewertung der Möglichkeit einer vorzeitigen Erlangung einer Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
Details
bb. Mögliche Auswirkung der Reform auf den aus Deutschland heraus erfolgenden Restschuldbefreiungstourismus
Details
b. Österreich
Details
c. Irland
Details
4. Initiativen der EU zur Harmonisierung nationaler Insolvenzrechte
Details
5. Vor- und Nachteile einer Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte
Details
291–302
G. Zusammenfassung und Fazit
291–302
Details
I. Die Bewertung der Fallkonstellationen
Details
1. Die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes
Details
2. Die Verlagerung für die Dauer des Insolvenzverfahrens
Details
3. Die Verlagerung nach Antragstellung
Details
4. Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts und Rückkehr nach dem Eröffnungsantrag
Details
5. Die vorgetäuschte Verlagerung des Lebensmittelpunktes
Details
6. Die vorgetäuschte Nichtverlagerung des Lebensmittelpunktes
Details
7. Begleiterscheinungen
Details
II. Fazit der Untersuchung
Details
1. Ergebnisse zum Umgang mit dem Restschuldbefreiungstourismus de lege lata
Details
a. Ergebnisse zur Anwendung der EuInsVO in Bezug auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Details
Ergebnisse zur b. Anwendung der EuInsVO in Bezug auf Fälle des Restschuldbefreiungstourismus
Details
2. Ergebnisse zum Umgang mit dem Restschuldbefreiungstourismus de lege ferenda
Details
III. Schlussbetrachtung
Details
303–326
H. Literaturverzeichnis
303–326
Details
327–332
I. Abkürzungsverzeichnis
327–332
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Restschuldbefreiungstourismus
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Kai Uwe Büchler
DOI
doi.org/10.5771/9783828867765-I
ISBN print: 978-3-8288-4024-9
ISBN online: 978-3-8288-6776-5
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