Einladungen und Geschenke im Zusammenhang mit Fußballspielen
Eine Untersuchung der rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Problemstellungen
Zusammenfassung
„Nächsten Samstag um 15:30 ist Anpfiff, und Sie sind herzlich eingeladen! Bringen Sie gern Ihren Sohn mit, er wird sich bestimmt auch über einen Schal seines Lieblingsvereins freuen!“
So oder so ähnlich könnte die Einladung zu einem Fußballspiel aussehen. Solange es sich um eine private Einladung handelt, ist dies unproblematisch. Doch wie sieht es aus, wenn der Eingeladene ein wichtiger Kunde ist und gerade der nächste Geschäftsabschluss ansteht? Und wie beurteilt man die Situation, wenn das Spiel im Ausland stattfindet und der Einladende sogar den Flug und die Übernachtung bezahlen möchte? Darf man die Einladung annehmen oder aussprechen, oder bringt man sich und sein Unternehmen bereits dadurch in eine schwierige Situation?
Diese Arbeit zeigt auf, wie sich Unternehmen, die öffentliche Hand, Privatpersonen, Bundesligisten und auch kleine Vereine anlässlich von Geschenken und Einladungen im Zusammenhang mit Fußballspielen rechtstreu und compliant verhalten können.
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- 1–4 1 Einleitung 1–4
- 53–62 5 Restriktionen 53–62
6 Treffer gefunden
- „... politische Mandatsträger zu Misstrauen, schlechter Reputation und Vertrauensverlust führen. 16 EnBW Urteil ...” „... , BGH, 14. 10. 2008 – 1 StR 260/08 – Tickets an politische Funktionsträger auf 76, 78; CCZ 2009 mit ...” „... - ßigen Charakter. Korrupte Machenschaften können sowohl in den Bereichen der Politik oder der ...”
- „... oder beschenkt werden. 6 Überblick über die Beteiligten 2.3 Amtsträger, Politiker und weitere Personen ...” „... Parlamentarische Staatssekretäre, Inhaber politischer Ämter, einschließlich exekutiver und legislativer ...” „... Amtsinhaber, sowie Personen, die für ein politisches Amt kandidieren. 2.3.2 Amtsträgern gleichgestellte für ...”
- „... Fußballspiel für die Dienstausübung des Amtsträgers (z. B. Politikers) im Rahmen seiner ...” „... FIFA und entsprechende Politiker. Es wird ein Auswahlprozess im Sinne des Interessenten beeinflusst ...”
- „... politische Partei, einen Parteivertreter oder einen Kandidaten für ein politisches Amt im Ausland ...”
- „... , Politiker und weitere Personen dieses Personenkreises . . . . . 6 2.3.1 Amtsträger ...”
- „... . pdf. EnBW Urteil. BGH, 14. 10. 2008 – 1 StR 260/08 – Tickets an politische Funktionsträger. Urt., No ...”