Zusammenfassung
Genetische Analysen des einzelnen Patienten werden in Zukunft eine maßgeschneiderte Behandlung mit erhöhter Wirksamkeit der verabreichten Substanzen ermöglichen. Daher werden sogenannte „Bio(material)banken“ angelegt. Dabei handelt es sich um Sammlungen von menschlichem Probenmaterial und personenbezogenen Gesundheitsdaten des Spenders. Im Zentrum der juristischen Debatte steht die Frage, inwiefern die Bedürfnisse der Forschung und das Recht der Spender auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden können. Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme zur Forschung mit Humanbiobanken die Einführung eines Fünf-Säulen-Konzepts empfohlen. Kernstück dieses Konzepts ist neben der gesetzlichen Regelung der Möglichkeit einer globalen Einwilligung die Einführung eines sogenannten „Biobankgeheimnisses“. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Biobankgeheimnis bilden den zentralen Gegenstand dieses Buches.
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- 245–264 Literaturverzeichnis 245–264
3 Treffer gefunden
- „... erster Linie auf § 203 StGB einzugehen, der die Verletzung von Privatgeheimnissen von ...” „... dienst- bzw. arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. Schweigepflichten nach § 203 StGB ...” „... Strafrechtliche Schweigepflichten werden insbesondere in § 203 StGB normiert, der die Verletzung von ...”
- „... ff. Dabrock, Peter „Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Thema Humanbiobanken“, A-Drs. 17 ...” „... „Humanbiobanken für die Forschung“, BT-Drs. 17/2620 DFG „DFG-Senatskommissionen für Klinische Forschung und für ...” „... StGB“, Stand 1.12.2010 Hempel, Ulrike „Personalisierte Medizin I: Keine Heilkunst mehr, sondern ...”
- „... die Forschung. 110 BT-Drs. 17/3790. 111 BT-Drs. 17/3868. 29 Das Regelungskonzept des Deutschen ...” „... Sinne des § 203 StGB belegt werden. Demzufolge soll es ihnen untersagt sein, personenbezogene Proben ...” „... dazu Dabrock, A-Drs. 17(18)154 d, S. 7, 9. 126 Vgl. DFG, Stellungsnahme der DFG-Senatskommissionen für ...”