Der Behandlungsvertrag
Kommentierung der §§ 630a bis 630h BGB mit Vorbemerkungen zu begleitenden Rechtsthemen
Zusammenfassung
Seit Ende Februar 2013 ist die Behandlungsbeziehung zwischen Arzt und Patient im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als eigenständiger Vertragstypus geregelt. Jede in der Praxis durchgeführte medizinische Versorgung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Bereich der dabei berührten Rechtsfragen ist umfangreich. Die vorliegenden Erläuterungen greifen diese Fragen in thematisch ausgerichteten Vorbemerkungen sowie in Anknüpfung an den jeweiligen Normtext auf und vermitteln auf diese Weise allen an einem medizinischen Behandlungsgeschehen Beteiligten das erforderliche rechtliche Wissen
- 101–154 Anmerkungen 101–154
- 155–166 Abkürzungen 155–166
- 167–172 Literatur 167–172
- 173–182 Sachregister 173–182